Brandschaden
Die Sachverständigen des Bremer Umweltinstitutes unterstützen Sie als versicherungsunabhängige Schadstoffgutachter nach einem Brand.
Warum ist das wichtig?
Bei jedem Haus- und Wohnungsbrand entsteht eine Vielzahl neuer chemischer Verbindungen.
Gefährliche Brandgase wie z.B. Kohlendioxid, Kohlemonoxid und nitrose Gase verflüchtigen sich nach Beendigung des Brandes.
Zurück bleiben aber Ruß, (schwer-) flüchtige Substanzen und „Brandgerüche“. Diese stellen bei kalten Brandstellen das eigentliche Risiko für die Gesundheit der Arbeiter und Bewohner dar.
Insbesondere bei niedrigeren Brandtemperaturen (z.B. bei einem Schwelbrand) im Bereich von 200°C bis 300°C kann chlorhaltiges Brandgut wie PVC (Kabel, Spielzeug, Bodenbeläge, Fensterrahmen, Vinyltapeten) zur Bildung von hoch toxischen Substanzen wie PCDD/F (sog. „Dioxine“) oder PCB (polychlorierte Biphenyle) führen.
In der Regel bilden sich bei Bränden immer gesundheitsschädigende, krebserzeugende Substanzen aus der Gruppe der PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Neben diesen schwerflüchtigen Verbindungen, die sich häufig an Ruß anlagern, werden auch flüchtige und mittelflüchtige Schadstoffe gebildet, die für die typische Geruchsbelastung in einem brandbetroffenen Raum verantwortlich sind.
Die gutachterliche Bewertung (sofern von den Versicherungen überhaupt ein Schadstoffgutachter eingesetzt wird!) orientiert sich i.d.R. an den Richtlinien zur Brandschadenssanierung des Verbandes der Schadensregulierer VdS (ein Verband von Versicherungen) in Form der VdS 2357. Darin werden Maßnahmen nach dem Brand, Gefahrenbereiche und Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben.
Schadstoffuntersuchungen – beschrieben werden nur Wisch- und Materialproben - sind danach aber nur bei größeren Bränden vorgesehen.
Wichtigste Untersuchungsparameter sind Salzsäure und Bromwasserstoff.
PAK-, PCB- und Dioxinuntersuchungen sind nicht routinemäßig durchzuführen.
Nicht vorgesehen sind - und das beurteilen wir anders - Raumluftuntersuchungen.
Aber gerade die für den Brandgeruch verantwortlichen Phenole, Kresole und Naphthaline - die in der VdS 2357 weder beachtet noch bewertet werden - lassen sich über Raumluftmessungen nachweisen.
Zur gesundheitlichen Bewertung dieser Substanzen wurden von der AIR (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) toxikologisch abgeleitete Richtwerte für die Innenraumluft herausgegeben.
Wir empfehlen nach „normalen“ Bränden folgende Vorgehensweise:
- Einstufung der Brandstelle in eine Gefahrenklasse, um die Arbeiter vor Ort zu schützen (aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen notwendig),
- Festlegung des Sanierungsumfanges,
- Fachgerechte Brandschadensanierung (Behandlung bzw. Entfernung aller mit Ruß und anderen Schadstoffen belasteten Inventarien sowie die Feinreinigung resp. Sanierung aller Oberflächen),
- Nach einer Brandschadensanierung Sanierungskontrolle der Räumlichkeiten auf PAK, bei Bedarf auf Phenole und Kresole in der Raumluft und ggf. ach auf Rückstände von PAK, Dioxinen, Furanen und PCB auf Materialien.
Da rückstandskontrollierte Sanierungen für Versicherer meist kostspieliger sind als unkontrollierte Arbeiten, wird häufig auf die Kontrolle verzichtet. Wir empfehlen daher zur Wahrung des Interesses der Brandgeschädigten einen versicherungsunabhängigen Schadstoffgutachter hinzuzuziehen.
Wir untersuchen Ihre Räumlichkeiten auf Brandrückstände, geben Ihnen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen und kontrollieren die Sanierungsdurchführung damit Sie nach einem Brand keinen gesundheitlich relevanten Belastungen ausgesetzt sind.