Gefahrstoffkataster / Asbestkataster
Das Bremer Umweltinstitut führt seit mittlerweile drei Jahrzehnten Gefahrstofferkundungen in und an Gebäuden durch. Unsere Sachverständigen erkunden dabei den Gebäudebestand oder auch technische Anlagen auf z.B. Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF), PCB- und PAK-haltige Anwendungen, Holzschutzmittel- behandelte Bauteile aber auch auf Schwermetall-haltige (z.B. Blei-haltige) Baustoffe und auch Polystyrolprodukten auf das Flammschutzmittel HBCD.
Besonders im Bereich der Asbesterkundungen hat sich der Wissensstand unter Sachverständigen und das methodische Vorgehen in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Asbesterkundungen, die vor 2015 durchgeführt wurden, weisen vermutlich, gemessen an dem aktuellen Stand der Technik, Lücken auf. Die betrifft besonders die Problematik asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF), für die in der Folgezeit verschiedene Herangehensweisen vorgeschlagen wurden, z.B. Diskussionspapier des VDI/GVSS aus dem Jahre 2015, VDI 6202 Blatt 3, SBH-Methode [Schulbau Hamburg Methode] oder daran angelehnt die Orientierende Technische Schadstofferkundung.
Teilweise ist dabei die Erkundungsdichte abhängig von der veranlassenden Motivation, also
1.) Nutzerschutz
2.) Instandhaltung und Sanierung
3.) Abbruch und Rückbau und 4
4.) Wertermittlung.
Nach einer entsprechenden Klärung der Aufgabenstellung und der Motivation erfolgt mitunter eine Besichtigung des zu untersuchenden Gebäudes oder der technischen Anlage unter Einbeziehung des Baualters, der Gebäudeabschnitte sowie technischen Einrichtungen und der Ermittlung baulichen Veränderungen (Historie) zur Auffindung potenziell kritischer Baumaterialien oder Materialschäden. Die Kenntnisse fließen dann in das Erkundungskonzept mit ein.
Die entnommenen Proben werden überwiegend im hauseigenen Labor (in einigen Fällen in qualifizierten Partnerlaboren) analysiert.
Abschließend erfolgt eine Gutachtenerstellung mit detaillierten Angaben zu den belasteten Baustoffen und Fundorten .
Hierbei werden alle ermittelten Analysewerte bewertet, d.h. anhand der bestehenden Richtvorgaben eingeschätzt. Zusätzlich bzw. insbesondere falls Richtwerte fehlen, werden auf Erfahrungen und wissenschaftlichen Arbeiten des Bremer Umweltinstituts beruhende Bewertungsmaßstäbe genannt. Hinweise auf die einschlägigen Regelwerke auch für Rückbau und Sanierungsmethoden werden mit aufgeführt (TRGS 519, TRGS 517, TRGS 521 und TRGS 524, Asbestrichtline, PCB-Richtlinie oder PCP-Richtlinie, u. w.). In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf einige Veränderungen, so erschien im Oktober 2019 eine neue Fassung der TRGS 519 zum Umgang mit Asbest. Erwähnenswert sind auch Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des BSRR zur Asbesterkundung.