Emissionsprüfungen entsprechend den Zulassungsgrundsätzen des DIBt / AgBB
Das Bremer Umweltinstitut verfügt über die erforderliche Fachkompetenz als sachverständiges Prüflabor Emissionsprüfungen für das DIBt durchzuführen. Es verpflichtet sich gegenüber dem DIBt zur Einhaltung der in der DIN EN ISO 16000-9 aufgestellten und durch die Zulassungsgrundsätze des DIBt spezifizierten Prüfbedingungen.
Was bedeutet eine Emissionsprüfung entsprechend den genannten Zulassungsgrundsätzen?
Seit Oktober 2004 gelten bei der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen durch das DIBt neue Zulassungsgrundsätze für schwerentflammbare Bodenbeläge und Klebstoffe in Innenräumen bezüglich der gesundheitlichen Bewertung.
Diese Zulassungsgrundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen beziehen sich auf das Emissionsverhalten, welches durch sogenannte „Prüfkammeruntersuchungen“ ermittelt werden soll. Inzwischen wurde die Prüfung des Emissionsverhaltens auf weitere Produktgruppen ausgedehnt. Die Durchführung dieser Prüfung sowie das Einhalten der geforderten Grenzwerte ist nun zusätzliche Voraussetzung für die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt.
Warum sollten Bauprodukte diesen Prüfungen unterzogen werden?
Es ist nachvollziehbar, dass die Akzeptanz für diese neuen Zulassungskriterien bei den bei Konzeption und Herstellung von Baumaterialien beteiligten Personen auf Grund des zunächst unübersichtlichen Mehraufwandes nicht von vornherein als gegeben angenommen werden kann und sich diese erst nach und nach entwickeln muss. Es ist jedoch die feste Überzeugung des Bremer Umweltinstitutes, dass hier ein „Umdenken“ auf Seiten der Hersteller von Bauprodukten notwendig ist, und dass sie ganz allgemein zusätzliche Investitionen in die Untersuchung ihrer Produkte investieren sollten, damit die Rede von der „gesundheitlichen Unbedenklichkeit“ nicht mehr nur ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt.
Das Verantwortungsbewusstsein, welches ein Unternehmen durch solches Handeln erkennen lässt, sowie die nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zertifizierte gesundheitliche Unbedenklichkeit wird in Zukunft mehr und mehr zu einem relevanten Kaufkriterium für den kritischen und aufgeklärten Verbraucher werden. Die Erweiterung der geltenden DIBt-Zulassungskriterien hin zu einer umfangreichen Emissionsuntersuchung verdeutlicht, dass dieser Trend auch auf der normativen Ebene bereits seinen Niederschlag gefunden hat und sich in Zukunft eher noch verstärken wird.
Wie erfolgen diese Prüfungen?
Für die Untersuchung des Emissionsverhaltens eines Bodenbelages wird ein Prüfling des entsprechenden Baumaterials in eine Ein-Kubikmeter-Emissionsprüfkammer, in der definierte klimatische Bedingungen herrschen, eingebracht und verbleibt dort insgesamt 28 Tage. Nach drei sowie nach 28 Tagen erfolgt eine Bestimmung der Konzentration von leicht und schwerer flüchtigen organischen Verbindungen (sogenannte VOCs bzw. SVOCs) in der Kammerluft über das Prüfverfahren der Thermodesorptionsanalyse.
Durch die Untersuchung soll belegt werden, dass von einem Bauprodukt bestimmte Summenkonzentrationen (z.B. der sogenannte „TVOC-Wert“) der genannten Verbindungen in der Kammerluft nicht überschritten werden. Es existieren zudem für z.Z. 166 Einzelsubstanzen bzw. Substanzgruppen Grenzwerte, welche ebenfalls nicht überschritten werden dürfen.
Diese Grenzwerte werden in der sogenannten NIK-Liste (Niedrigste interessierende Konzentration) des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen (AgBB) definiert und regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Außerdem werden die flüchtigen kanzerogenen Verbindungen ebenfalls im Test erfasst und auf die Einhaltung bestimmter Grenzwerte überprüft.
Weitere Informationen erhalten sie auch unter Emissions- und Geruchsprüfungen oder telefonisch unter 0421 76665.