Möbel & Einrichtungen

Möbel und Einrichtungen in Schulen, Kindergärten, Wohnräumen oder an Arbeitsplätzen können aufgrund ihres Flächenanteils und ihrer direkten Nähe zum Nutzer bedeutende Eintragsquellen für Schadstoffe in Innenräumen darstellen.

Auffällige Gerüche, Schleimhautreizungen, Hautausschläge, Kopfschmerzen im Zusammenhang mit neuen Produkten sind Hinweise auf eine mögliche Freisetzung gesundheitsschädlicher Verbindungen aus in den Innenraum eingebrachten Materialien.

Die zum Einsatz kommenden Materialien für die Herstellung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sind ausgesprochen vielfältig, und entsprechend vielseitig sind auch mögliche Schadstoffrisiken. Sowohl flüchtige organische Verbindungen (VOC), die als Lösungsmittel oder Abspaltprodukte auftreten, als auch Formaldehyd aus dem Bindemittel der Holzwerkstoffe, Weichmacher aus Kunststoffen und elastischen Polymeren, Flammschutzmittel aus geschäumten Kunststoffen oder elektronischen Geräten, Schwermetalle, Biozidrückstände, kaum eine Stoffgruppe die nicht in diesen verbrauchernahen Produkten nachgewiesen werden könnte.

Und dennoch: Möbel und Einrichtungsgegenstände unterliegen in Deutschland keiner Zulassungspflicht, mit dem Ziel, die gesundheitliche Eignung für die Verwendung in Innenräumen zu prüfen. Wohingegen einige Bauprodukte wie z.B. emissionsrelevante Bodenbeläge, Parkettbeschichtungen, Klebstoffe, Tapeten, Dämmunterlagen in Deutschland neben der CE-Kennzeichnung im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung für die Verwendung in Aufenthaltsräumen noch einer Überprüfung der Rezeptur und einer Emissionsprüfung durch ein sachverständiges Prüfinstitut  unterzogen werden. Grundlegend für die Emissionsprüfung sind das AgBB-Prüf- und Bewertungsschema sowie die Zulassungsgrundsätze des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Der Einsatz von gefährlichen Stoffen in Möbeln und Einrichtungen wird durch nationale Stoffbeschränkungen und Verbote (wie z.B. für Formaldehyd oder Pentachlorphenol) sowie die europäische Chemikalienverordnung REACH geregelt. Die REACH Verordnung zielt darauf ab, einen vorsorglichen Umgang und eine sichere Anwendung von Chemikalien über deren gesamten Lebensweg hinweg zu gewährleisten. Hierzu sind Hersteller und Importeure von Chemikalien bei der Stoffbewertung im Stoffsicherheitsbericht verpflichtet, Hinweisen auf besonders besorgniserregende Eigenschaften nachzugehen. Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht die REACH-Verordnung ein Zulassungsverfahren vor. Besonders besorgniserregende Stoffe werden in der Kandidatenliste veröffentlicht. Stoffe der Kandidatenliste unterliegen besonderer Informationspflicht in der Lieferkette, die auch Verbrauchern nützen können. Sie gelten allerdings nur, wenn der Stoff in einem Erzeugnis mit einem Anteil von mehr als 0,1 % enthalten ist und der Hersteller oder Importeur insgesamt 1 t/a des Stoffes herstellt oder importiert.

Gesundheitliche Risiken für Verbraucher bleiben bestehen, und das nicht nur, wenn eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Chemikalien besteht oder Allergien die Produktauswahl einschränken.
Auch wenn die Verschärfung von Grenzwerten, z.B. für krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten geplant ist und Produkte, die PAK in einer Konzentration von mehr als 1 mg/kg enthalten, künftig verboten sind, bleibt die Frage, ob die Einhaltung dieser Grenzwerte auch kontrolliert wird.
Prüfungen und Bewertungen sehen in der Regel einen gezielten Einsatz von Stoffen und eine definierte Anwendung von Produkten vor. Die Realität sieht oft anders aus. So wird für die Überprüfung des seit 1986 gesetzlich festgelegten Formaldehydgrenzwertes für Holzwerkstoffe in Höhe von 0,1 ppm (Emissionsklasse E1) mit der DIN EN 717-1 ein Prüfkammerverfahren zugrunde gelegt, bei dem die sich in der Prüfkammer einstellende Ausgleichskonzentration für Formaldehyd unter völlig unrealistischen Prüfkammerbedingungen hinsichtlich des Luftwechsels und der Beladung gemessen wird. Und nicht nur Spanplatten sorgen für erhöhte Formaldehydwerte in Innenräumen, auch Konservierer, Reinigungsmittel, Bindemittel auf der Basis formaldehydhaltiger oder formaldehydabspaltender Harze, unvollständige Oxidations- oder Verbrennungsprozesse können zu Belastungen der Raumluft mit Formaldehyd führen.

Formaldehyd wurde in Europa mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 vom 5. Juni 2014 in die Kategorien K1B und M2 eingestuft und gilt damit als krebserzeugend für den Menschen und vermutlich mutagen (erbgutverändernd). Deutlich niedrigere Grenzwerte in anderen Ländern wie Frankreich, USA und Japan lassen darauf hoffen, dass auch in Deutschland eine Verschärfung bestehender Regelungen erfolgen wird.

Entgegen dem Abklingverhalten vieler flüchtiger organischer Verbindungen, die als Lösungsmittel mit der Zeit aus Produkten verdunsten, bleibt die Formaldehydemission von Holzwerkstoffen über die gesamte Lebensdauer von Produkten wie zum Beispiel Möbeln bestehen. Häufig steigt sie sogar an, da mit zunehmendem Alter beschichtete Oberflächen durchlässiger für Emissionen werden können.
Und nicht nur dann, schon allein eine höhere Luftfeuchte, die Erhöhung der Raumlufttemperatur, die Veränderung der Beladung eines Raumes durch einen Umzug in einen kleineren Raum oder die Reduktion des Luftwechsels durch den Einbau dichter schließender Fenster bewirken eine stärkere Anreicherung von Schadstoffen in der Raumluft. Und das gilt nicht nur für Formaldehyd sondern für alle Luftschadstoffe.



Um zu prüfen, ob die Raumluft gesundheitsrelevante Schadstoffkonzentrationen enthält, bieten wir bezogen auf die individuelle Belastungssituation zugeschnittene Raumluftuntersuchungen sowie Materialanalysen zur Quellenermittlung an. Hierbei können sowohl flüchtige Verbindungen als auch nicht flüchtige Inhaltsstoffe, die durch Hautkontakt aufgenommen werden können und auch Fasern, Partikel oder mikrobielle Belastungen von Bedeutung sein. Um im Vorfeld bestimmte Schadstoffe ausschließen zu können, empfiehlt es sich, beim Kauf Produkte auszuwählen, die durch unabhängige Prüfstellen überwacht werden. Entsprechende Label, die eine unabhängige Prüfung der Produkte beinhalten, sind zum Beispiel der „Blaue Engel“ für schadstoffarme Möbel oder das „Goldene M“ der Gütegemeinschaft Möbel e.V.. 

Das Bremer Umweltinstitut führt seit vielen Jahren Emissions- und Inhaltstoffanalysen für die Bewertung der Gesundheitsverträglichkeit von Möbeln und als Grundlage für die Vergabe von Prüfzeichen durch. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Untersuchung und Bewertung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Um das Abklingen der Emissionen zu fördern, sollten neue Möbel und Einrichtungsgegenstände intensiver belüftet werden. Räume, die für einen längeren und erholsamen Aufenthalt vorgesehen sind, sollten nicht mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen überladen werden. Das lässt nicht nur mehr Freiraum, sondern ist auch leichter zu reinigen. Die Anschaffung hochwertiger und dauerhafter Möbel und Einrichtungen ist kurzlebigen Modeprodukten vorzuziehen.
Achten Sie auch auf den Geruch. Gerüche gewinnen in Innenräumen zunehmend an Bedeutung.

Bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen gehören unangenehme Gerüche zu den häufigsten Reklamationsgründen. Auch wenn ein anhaltender, unangenehmer Geruch nicht unmittelbar auf krankmachende Inhaltstoffe schließen lässt und das Nicht-Vorhandensein von Gerüchen keine Garantie für die gesundheitliche Unbedenklichkeit darstellt, stellt die sensorische Bewertung eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Gerüche können, auch wenn die Substanzen in geruchsrelevanten Konzentrationen untoxisch sind, aufgrund der Belästigung zu gesundheitlich nachteiligen Wirkungen und Symptomen führen. Wenn eine Geruchsreklamation in Frage gestellt wird, können Sie den Geruch in einem Raum oder ausgehend von einem Produkt durch ein geschultes und erfahrenes Geruchsprüfungsteam des Bremer Umweltinstituts objektiv und unabhängig prüfen und bewerten lassen.